Wissenswertes

Krankenversicherung: Psychotherapie ist in Deutschland eine Kassenleistung, wenn festgestellt wird, dass Sie unter einer Krankheit bzw. Störung leiden,  die offiziell diagnostiziert werden kann. Depressionen oder Angststörungen sind z. B. häufige psychische Erkrankungen. Ein Partnerschaftskonflikt kann zu einer psychischen Erkrankung führen, die behandlungsbedürftig ist,  aber eine Paarberatung bezahlt die Kasse nicht.

Vorgespräche heißen in der Psychotherapie „Psychotherapeutische Sprechstunden“ und „Probatorische Gespräche“. Sie dienen dem Kennenlernen und der Diagnostik. Liegt eine Erkrankung vor, die mit Psychotherapie behandelt werden kann? Passen Patientin/Patient und Therapeut zusammen? Kann der Psychotherapeut ein verständliches Behandlungsvorgehen darlegen? Vorgespräche werden von Ihrer Kasse bezahlt, auch wenn keine Psychotherapie zustande kommt.

Diagnosen, die die Versicherungen anerkennen, sind in einem Internationalen Diagnosenschlüssel  ICD-10 der WHO festgelegt. Sie werden Ihnen von mir erläutert und mit Ihnen vor Antragsstellung besprochen.

Psychologische Fragebögen werden zur Diagnostik und Therapieverlaufskontrolle benötigt. Sie sind transparent, verständlich und nicht geheimnisvoll. Die Verfahren und ihre Ergebnisse bespreche ich mit meinen Patienten.

Die Antragstellung bei der Gesetzlichen Krankenversicherung erfolgt nach einigen probatorischen Gesprächen. Die dazu nötigen Unterlagen habe ich. Die Antragsunterlagen für die Privatkrankenversicherung oder die Beihilfe besorgen Sie sich dort. Auch in der Privatversicherung und der Beihilfe gibt es Probetermine.

Schweigepflicht ist die Voraussetzung für die Behandlung. Der Psychotherapeut unterliegt der Schweigepflicht nach § 203 StGB wie auch Ärzte oder Rechtsanwälte. In meiner Praxis gibt es auch eine medizinisch notwendige Informationsweitergabe nur nach vorheriger Absprache mit Ihnen und einer entsprechenden Schweigepflichtentbindung an mich.

Berufsordnung: Psychologische Psychotherapeuten sind immer Mitglieder einer Psychotherapeutenkammer, die ihre Arbeit überwacht. Für mich gilt die Berufsordnung der Psychotherapeutenkammer Schleswig-Holstein. Jeder Bürger kann sich an die Kammer wenden, um sich zu informieren oder auch zu beschweren, falls Sorge wegen unprofessionellen Verhaltens eines Psychotherapeuten besteht.

Wissenschaftlichkeit: Meine Ausbildung und meine Behandlungsmethoden sind wissenschaftlich fundiert. Moderne Psychotherapie unterliegt heute strengen wissenschaftlichen Kriterien und die nachgewiesene Wirksamkeit liegt zumeist höher als bei vielen medizinischen Verfahren.
Ausführlicher Informationen zu den o. g. Themen finden Sie unter:

https://www.pksh.de/fuer-patientinnen